Speziell für Eltern mit Kindern bzw. für Teilnehmer, die die Ausbildung nur in Teilzeit machen können.
Schulbeginn: Di., 10.09.2019
Dauer: Teilzeit, drei Jahre
Theorie: Unterricht Mo bis Fr, tgl. von 08:15 - 13:15 Uhr (im Blockwechsel)
Praxis: je nach Dienstplan in der Ausbildungseinrichtung
Prüfungen: schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen im Juni/Juli 2022
weiterer Beginn: jeweils September des folgenden Jahres wie allgemeiner Schulbeginn in Bayern
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen nach § 6 und 7 AltPflG:
1. gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
2. Ausbildungsplatz in einer Pflegeeinrichtung nach § 71 SGB XI
3. Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss) bzw. gleichwertige Vorbildung
oder
Hauptschul- bzw. Mittelschulabschluss bwz. gleichwertige Vorbildung und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
und
eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachhelfer/in (Kranken- oder Altenpflege) bzw. über ein Kompetenzfeststellungsverfahren (§ 7 Abs. 4 (3) AltPflG) für ungelernte Pflegehelfer, deren Beschäftigungsverhältnis einer Vollzeitbeschäftigung von mind. 2 Jahren (= ca. 3600 Std.) entspricht.
Ausbildungsinhalte
Der theoretische und fachpraktische Unterricht wird an der Berufsfachschule durchgeführt.
Die 1400 Unterrichtsstunden verteilen sich auf folgende Fächer:
- Grundlagen der Pflege
- Altenpflege und Altenkrankenpflege (Theorie)
- Lebensgestaltung
- Berufskunde
- Recht und Verwaltung
- Deutsch und Kommunikation
- Altenpflege und Altenkrankenpflege (Praxis)
- Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
Die praktische Ausbildung von mind. 1700 Std. erfolgt in den Pflegeeinrichtungen.
Diese werden in folgenden Bereichen durchgeführt:
- Altenpflege in der Ausbildungseinrichtung (1100)
- Altenpflege in ambulanten/stationären Pflegeeinrichtungen (400)
- Altenpflege in mindestens einer der folgenden Einrichtungen (200)
- psychiatrische Klinik / Abteilung
- geriatrische Klinik / Abteilung
- geriatische Rehabilitationseinrichtung
- offene Altenhilfe